Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA

Sie sind nicht verpflichtet, eine personalisierte Meldung zu erstatten. Wir bearbeiten auch anonym vorgenommene Meldungen. Insbesondere bei Meldungen, welche Straftaten gegenüber Minderjährigen zum Gegenstand haben, kann auf die Namensangabe verzichtet werden.
Sie sind nicht verpflichtet, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Sofern Sie eine Rückmeldung wünschen, bedarf es jedoch der Angabe zur Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Bitte geben Sie an, welchen unsere Dienste Ihre Meldung betrifft (bitte vollständige URL angeben).
Bitte geben Sie einen Betreff für Ihre Meldung an (z.B. Urheberrecht, Jugendschutz, Persönlichkeitsrecht, Diskriminierung, Eigentum,…)
Bitte nennen und beschreiben Sie den Grund Ihrer Meldung und unter möglichst konkreter Bezeichnung der Inhalte, welche Sie als rechtswidrig beanstanden, sowie deren Speicherort.

Hiermit versichere ich, dass ich in gutem Glauben davon überzeugt bin, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Art. 16 Abs. 2 lit. d) DSA sieht vor, dass die meldende Person die nebenstehende Erklärung abgibt.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist und wir diese bearbeiten.

Wir prüfen jede eingehende Meldung und benachrichtigen Sie, sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, über das Prüfungsergebnis. Die Prüfung erfolgt zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.
Soweit wir zur Bearbeitung der Meldung oder Entscheidungsfindung automatisierte Mittel einsetzen, teilen wir Ihnen dies gesondert mit.
Solche Inhalte, hinsichtlich derer die Prüfung ergeben hat, dass sie rechtswidrig sind, werden aus dem Dienst entfernt oder es erfolgen Zugangsbeschränkungen.